Leistungen

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragter (DSB) soll grundsätzlich in Unternehmen dafür Sorge tragen, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten eingehalten werden.

Um den Datenschutz im Unternehmen zu gewährleisten, prüft der DSB regelmäßig die Arbeitsabläufe. Werden Verstöße gegen Regelungen der Datenschutzgesetzte festgestellt, wird gemeinsam mit der Geschäftsführung geprüft, welche Maßnahmen zur Optimierung der datenschutzrechtlichen Anforderungen ergriffen werden können oder müssen.

Wesentliche Aufgaben des DSB sind u.a. folgende:

•    Unterrichtung und Beratung hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Pflichten
•    Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungs-Programme; 
•    Verpflichtung auf das Datengeheimnis; 
•    Schulung der Mitarbeiter; 
•    Bearbeitung von fachlichen Anfragen von Mitarbeitern, Kunden etc.; 
•    Beratung der Geschäftsführung, der Mitarbeiter und Fachbereiche über technische und organisatorische Maßnahmen; 
•    Überprüfung der Anforderungen bei Dienstleistern z. B. im Rahmen der Auftragsverarbeitung; 
•    Erarbeitung, Vorschlag und Pflege von Richtlinien oder eines Datenschutz-Handbuchs; 
•    Kontrolle und Wahrung der Rechte Betroffener; 
•    Überwachung bei der Führung von Übersichten/Verfahrensverzeichnissen; 
•    Unterstützung bei der Risikobewertung und der Datenschutz-Folgenabschätzung; 
•    Unterstützung bei der Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörden;

Externe Datenschutzbeauftragung

Artikel 37 DSGVO bietet auch explizit die Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Durch die Erfahrungen aufgrund von Mehrfachbestellungen können die Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter oftmals nicht nur fachkundiger, sondern auch wesentlich effizienter erfüllt werden.

Unterstützung eines intern bestellten Datenschutzbeauftragten

Häufig ist die Funktion des intern bestellten Datenschutzbeauftragten im Unternehmen eine Aufgabe, die einem Mitarbeiter zusätzlich übertragen wird.
Auch wenn der interne DSB entsprechend geschult wurde, können Wissenslücken auftreten.
Ich biete hier entsprechende Unterstützung an, die individuell auf die Bedürfnisse in Ihrem Unternehmen angepasst wird.

Fragen Sie nach einem unverbindlichen Angebot.

Datenschutzaudit

Ein Datenschutzaudit deckt Sicherheitslücken, Schwachstellen und Risiken bezüglich des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen auf. Ziel eines Datenschutzaudits ist es, das bestehende Datenschutzniveau in Ihrem Unternehmen zu verbessern, sowie den gesetzlichen Anforderungen anzupassen.

Ihre Vorteile bei der Nutzung eines Datenschutzaudits:
•  Vertrauen schaffen gegenüber Kunden und Partnern
•  Status des Datenschutz Management Systems (DMS) erkennen
•  Anhebung des Datensicherheitsniveau und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter
•  Kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen
•  Rechtssicherheit gegenüber den Datenschutzbehörden

Datenschutzunterlagen

Unternehmen, Freiberufler, Vereine und auch Einzelunternehmen, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen, nach Art. 30 DSGVO dazu verpflichtet ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Die Pflicht beginnt schon wenn regelmäßig Daten wie Namen, Anschriften und Telefonnummern verarbeitet werden. Zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sind in der Regel allerdings noch weitere Unterlagen erforderlich, z. B.:

•  Auftragsverarbeitungsverträge
•  Informationsblätter für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter
•  Datenschutzleitlinien
•  Verpflichtungserklärungen
•  IT- Sicherheitskonzepte
•  Datenschutzerklärungen für Webseiten

Ich unterstütze Sie gerne bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
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